Evangelische Kirche Wetter

am Sonntag, den 23. März 2025
um 13:20 Uhr

Prävention gegen sexualisierte Gewalt – wir machen mit!

Niemand soll in unseren Kirchengemeinden Erfahrungen von Missbrauch machen. Deshalb hat die Kreissynode bereits im März ein Konzept zur Prävention verabschiedet, das auch in der Kirchengemeinde Wetter gilt.

Missbrauch kann man erschweren und vielleicht ganz verhindern. Bei uns verpflichten sich alle, die in Kirchengemeinden Kinder und Jugendliche betreuen, auf eindeutige Verhaltensregeln. Wir erwarten von allen, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen in der Kirche haben, ein „erweitertes Führungszeugnis“. Wir führen Schulungen durch, damit möglichst viele bei der Prävention handlungssicher sind. Auch mit Aushang in den Gemeindehäusern werden wir Transparenz zeigen.

In der Kirchengemeinde Wetter sind Ansprechpartner für Fragen rings um sexualisierte Gewalt und Prävention Pfrin. Katrin Rathmann-Rouwen, Pfr. Matthias Franz, die Mitglieder des Kirchenvorstands Carolin Dehnert, Elisabeth Müller und Eckart Wengeler sowie Andrea Huttel von der Kita „die Arche“. Sollten übergriffige Erfahrungen gemacht worden sein, werden diese Personen zuhören und helfen.

Das komplette Präventionskonzept ist im Kirchenbüro einsehbar und kann digital zugesandt werden.

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir alle – und besonders unsere Kinder und Jugendlichen – in einer sicheren Atmosphäre leben.

 Matthias Franz (06423-6107)

Das "Musterkonzept", das die Kreissynode des Kirchenkreises Kirchhain den Gemeinden vorschlägt, ist hier.

Rat und Hilfe bei Fragen zum Thema Missbrauch: https://www.ekkw.de/ratgeber/29177.htm

Standards für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

[0. Gemeinsame Verantwortung] Wir verhalten uns so, dass alle Beteiligten in einer gewaltfreien, nicht-diskriminierenden und wertschätzenden Atmosphäre leben. Wir tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass Grenzverletzungen, Übergriffe und Straftaten verhindert werden. Wenn wir von Verstößen gegen diese Verhaltensstandards betroffen sind oder diese bemerken, sprechen wir dies offen an oder wenden uns an die zuständigen Vertrauenspersonen.

 [1. Nähe und Distanz] Ich respektiere die individuellen Grenzempfindungen meines Gegenübers und meiner selbst. Im Gruppengeschehen wirke ich auf einen respektvollen Umgang miteinander hin. Als übergeordnete Person achte ich auf Abstand zu Menschen in meinem Verantwortungsbereich. Ich vermeide Situationen, in denen sich Minderjährige ohne triftigen Grund und ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigen im Privatbereich von Erwachsenen aufhalten.

 [2. Angemessenheit von Körperkontakt] Körperkontakt setzt das Einverständnis der Beteiligten (ggf. auch der Erziehungsberechtigten) voraus. Ein einmal gegebenes Einverständnis kann jederzeit wieder zurückgenommen werden. Ich unterbinde Körperkontakt, der als unangenehm oder unangemessen empfunden wird. Bei Spiel und Sport achte ich darauf, dass kein unangemessener Körperkontakt entsteht. Als betreuende Person biete ich einen üblichen Körperkontakt an, fordere ihn aber nicht ein. Berührungen von Schamregionen werden unterlassen.
Wenn es zu Körperkontakt kommt, der über das normale Maß hinausgeht (z.B. bei Erste Hilfe, Gefahrenabwehr, …), kommuniziere ich die Notwendigkeit mit den Betroffenen und ggf. mit Erziehungsberechtigten.

 [3. Beachtung der Intimsphäre] Ich achte die Intimsphäre der Beteiligten. Ich sorge dafür, dass niemand ohne triftigen Grund beim Schlafen sowie bei Körperpflege und Hygiene gestört wird. Die Zimmer und Gruppenunterkünfte auf Reisen gelten als Privatsphäre derjenigen, die dort übernachten. Um private Gegenstände (Taschen, Handys, …) zu untersuchen, ist das Einverständnis des Besitzers / der Besitzerin nötig und die Gegenwart einer weiteren Person.

 [4. Erzieherische Maßnahmen und Belohnungen] Erzieherische Maßnahmen ergreife ich transparent und fair. Allen Beteiligten (Minderjährige, andere Betreuende, Erziehungsberechtigte) kann ich meine Maßnahmen erklären. Gewalt und Drohung mit Gewalt sowie alle Formen einer herabsetzenden Disziplinierung unterlasse und unterbinde ich.
Belohnungen und Geschenke verteile ich transparent und gerecht. Ich bevorzuge niemanden und verstärke keine Abhängigkeitsverhältnisse.

 [5. Sprache, Wortwahl und Verhalten] Ich pflege eine wertschätzende Kommunikation mit allen Beteiligten. Auf sexualisierte, rassistische oder abwertende Sprache oder Gestik verzichte ich. Innerhalb der Gruppe unterbinde ich dieses Verhalten. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst.

 [6. Störungsfreies Gruppengeschehen] Ich achte darauf, dass niemand das Gruppengeschehen von außen stört. Ich nehme Personen wahr, die sich in der Nähe unserer Gruppe aufhalten und von denen eine Störung ausgehen kann. Ich spreche Menschen an, wenn sie das Gruppengeschehen von außen beeinträchtigen, oder melde auffälliges Verhalten an die Leitung der Einrichtung.

 [7. Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken] Ich achte die Persönlichkeitsrechte, den Datenschutz und das Recht am eigenen Bild und setze dies in der Gruppe durch. Niemand soll ohne Einverständnis fotografiert werden. Aufgenommene Medien dürfen nicht ohne Einverständnis der Beteiligten verbreitet werden.
Ich unterbinde rassistische, sexualisierte oder gewaltverherrlichende Inhalte in Gruppen sozialer Medien, die sich im Rahmen der kirchlichen Arbeit bilden.

 Zum Verfahren bei Übertretungen

Wenn diese Verhaltensstandards übertreten werden, wird die Leitung informiert und die Situation nachbesprochen.
Grundsätzlich gilt:
Grenzverletzungen werden von den jeweils verantwortlichen Personen geklärt. Die Leitung der Maßnahme wird informiert.
Übergriffe werden mit der Leitung der Veranstaltung geklärt. Die Leitung des Trägers wird informiert.
Mutmaßliche Straftaten werden in Rücksprache mit den Betroffenen und ggf. ihren Erziehungsberechtigten bei Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt

Übergriffe und mutmaßliche Straftaten werden der landeskirchlichen Fachstelle gemeldet.